Führerscheinklassen


Alle Führerscheine die ab dem 19.01.2013 neu erteilt und ausgehändigt wurden sind nur noch 15 Jahre gültig!



Klasse AM

⇒ zweiräderige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nennleistung bis zu 4kW (5,44 PS)im Falle von Elektromotoren.

⇒ Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilsmotor).

⇒ dreiräderige Kleinkrafträder und vierräderige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistungvon nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierräderigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 300 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen.

Vorbeitz: nicht erforderlich
Einschluß: Es werden keine Klassen eingeschossen.

Alter: 15 Jahre
Keine Sonderfahrten Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten



Klasse A1

⇒Krafträder (auch mt Beiwagen )mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (14,96 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt und

⇒ dreiräderige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (20,39 PS).


Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klasse AM ist eingeschlossen

Alter: 16 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten



Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistug von nicht mehr als 35 kW (47,59 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht. 0,2kW/kg nicht übersteigt

Vorbesitz: nicht erforderlich / Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A1 erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.

Aufstieg von Klasse A1 áuf Klasse A2:
Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung ja
Fahrstunden entescheidet das persönliche Geschick.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Prüfungsdauer: 60 Minuten / Bei Aufstieg 40Minuten

Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Bei Aufstieg keine Sonderfahrten / Prüfung erforderlich
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 60 Minuten / Bei Aufstieg: 40 Minuten



Klasse A

⇒ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h. und

⇒ dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreiräderige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer baurtbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz: nicht erforderlich / Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A2 erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.

Alter:
a) 24 Jahre bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
    (20,39 PS) oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A:
Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung ja
Fahrstunden entscheidet das persönliche Geschick.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Aufstieg (Überspringen der Klasse A2) von Klasse A1 auf A:

Prüfungsdauer: 60 Minuten / Aufstieg von A2 auf A 40Minuten



Klasse B

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und L sind eingeschlossen

Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre

Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten



Klasse BE (B mit Anhänger)

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.


Vorbesitz Klasse B rforderlich Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen

Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten



B 96 (B mit Anhänger bis 4250 kg)

Fahrzeugkombination bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mi einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.


Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen

Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung / Keine Sonderfahrten / Keine Prüfung



Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 18 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten



Klasse C1E (C1 mit Anhänger)

⇒Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen,
⇒ der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vonmehr als 3500 kg bestehen,sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinaton 12000 kg nicht übersteigt.

⇒ der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen,sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Einschluß: BE, D1E, sofern der Inhaber zum Füheren von Fahrzeugen der Kasse D1
                berechtigt ist.
Alter: 18 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten



Klasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Die Klasse C1 ist eingeschlossen.
Alter: 21 Jahre Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten



Klasse CE (C mit Anhänger)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mehr als 750 kg)

Vorbesitz Klasse C erforderlich
Einschluß: C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Füheren von Fahrzeugen der                     Kasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Füheren der Klasse D berechtigt                     ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten



Klasse D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhäneger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Einschluß: Es ist keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten




Klasse D1E

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz Klasse D1 erforderlich
Einschluß: Eingeschlossen sind die Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen                     von Klasse C1 berechtigt ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 70 Minuten




Klasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesmtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Eingeschlossen ist die Klasse D1.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten




Klasse DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz Klasse D erforderlich
Einschluß: Klasse D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der                     Klasse C1E berechtigt ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 70 Minuten



Klasse L

⇒Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmtenbHöchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz nicht erforderlich.
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 16 Jahre
Keine Sonderfahrten
Nur theoretische Prüfung



Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/ und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Vorbesitz nicht erforderlich
Einschluß: Klasse AM und L
Alter: bis 40 km/h 16 Jahre / über 40 km/h 18 Jahre
Keine Sonderfahrten




Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Alter: 15 Jahre




Bei weiteren Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation, Schüsselzahl 95 und Alter, frage in der Fahrschule nach.


Sonderfahrten

Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:

Klasse Überland Autobahn Nacht Gesamt
A1, A2, A, B 5 4 3 12


Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind, wenn bereits ein Führerschein erworben wurde:

Von auf Überland Autobahn Nacht Gesamt
A1 A2 3 2 1 6
A2 A 3 2 1 6
B BE, C1 3 1 1 5
C1 C1E, C 3 1 1 5
B C 5 2 3 10
C CE 5 3 2 10

Hinweis zur Aufstiegsregelung in den Klassen A:
Nach zweijährigem Vorbesitz entfallen die Sonderfahrten für den Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A.


Bei den Klassen C1 oder C besteht die Möglichkeit, die jeweilige Anhängerklasse in einem gemeinsamen Ausbildungsgang zu erwerben. In diesem Fall gilt folgende Tabelle:

Klasse Art Überland Autobahn Nacht Gesamt
C1 und C1E ohne Anhänger 1 1 0 2
  mit Anhänger 3 1 2 6
  Gesamt 4 2 2 8
C und CE ohne Anhänger 3 1 0 4
  mit Anhänger 5 2 3 10
  Gesamt 8 3 3 14


Für die Klassen D gelten - je nach Vorbesitz - besondere Anforderungen. Am besten informieren Sie sich direkt in einer Fahrschule, die die Klassen D ausbildet, wie hoch die Anzahl der Ausbildungs- und Sonderfahrten ist, die absolviert werden müssen.

B196

Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren.
Das besondere? Du brauchst keine Prüfung hierfür ablegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule.
Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann deinen neuen Führerschein!
So funktioniert die B196 Ausbildung: Voraussetzungen für den B196 Führerschein: •Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein) •Mindestalter von 25 Jahren •Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Führerschein: 1.Melde dich für den B196 Führerschein in unserer Fahrschule in Oelde an. 2.Absolviere die Ausbildung. 3.Mit Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen. 4.Losdüsen!
Klasse B197


Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
Mindestens10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
(die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule. Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78). Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Fahrlehrer.

Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und L sind eingeschlossen

Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre

Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten










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L T Mofa Sonderfahrten B196 B197

(C) Barbara Sehring und Hans-Werner Peter