Alle Führerscheine die ab dem 19.01.2013 neu erteilt und ausgehändigt wurden sind nur noch 15 Jahre gültig!
⇒ zweiräderige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nennleistung bis zu 4kW
(5,44 PS)im Falle von Elektromotoren.
⇒ Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilsmotor).
⇒ dreiräderige Kleinkrafträder und vierräderige Leichtkraftfahrzeuge jeweils
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4kW im Falle anderer
Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistungvon nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei
vierräderigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 300 kg betragen, ohne Masse der
Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen.
Vorbeitz: nicht erforderlich
Einschluß: Es werden keine Klassen eingeschossen.
Alter: 15 Jahre
Keine Sonderfahrten
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten
⇒Krafträder (auch mt Beiwagen )mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (14,96 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt
und
⇒ dreiräderige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu
15 kW (20,39 PS).
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klasse AM ist eingeschlossen
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistug von nicht mehr als 35 kW
(47,59 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht. 0,2kW/kg nicht übersteigt
Vorbesitz: nicht erforderlich / Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A1 erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
Aufstieg von Klasse A1 áuf Klasse A2:
Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung ja
Fahrstunden entescheidet das persönliche Geschick.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 darf frühestens einen Monat vor Ablauf
der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen
werden.
Prüfungsdauer: 60 Minuten / Bei Aufstieg 40Minuten
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Bei Aufstieg keine Sonderfahrten / Prüfung erforderlich
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 60 Minuten / Bei Aufstieg: 40 Minuten
Klasse A
⇒ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h. und
⇒ dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreiräderige
Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
bei Verbrennungsmotoren oder einer baurtbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz: nicht erforderlich / Bei Aufstieg Vorbesitz Klasse A2 erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.
Alter:
a) 24 Jahre bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreiräderige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
(20,39 PS) oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A:
Keine theoretische Prüfung / Keine Sonderfahrten / praktische Prüfung ja
Fahrstunden entscheidet das persönliche Geschick.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf
der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen
werden.
Aufstieg (Überspringen der Klasse A2) von Klasse A1 auf A:
Prüfungsdauer: 60 Minuten / Aufstieg von A2 auf A 40Minuten
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A-
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern
3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und L sind eingeschlossen
Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Klasse BE (B mit Anhänger)
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz Klasse B rforderlich Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen
Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten
B 96 (B mit Anhänger bis 4250 kg)
Fahrzeugkombination bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger mi einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet,
aber 4250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die
Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung
erfüllt hat.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen
Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung / Keine Sonderfahrten / Keine Prüfung
Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,
aber nicht mehr als 7500 kg und
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 18 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse C1E (C1 mit Anhänger)
⇒Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen,
⇒ der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse vonmehr als 3500 kg bestehen,sofern
die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinaton 12000 kg
nicht übersteigt.
⇒ der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen,sofern die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Einschluß: BE, D1E, sofern der Inhaber zum Füheren von Fahrzeugen
der Kasse D1
berechtigt ist.
Alter: 18 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Die Klasse C1 ist eingeschlossen.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse CE (C mit Anhänger)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und
Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
mehr als 750 kg)
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Einschluß: C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Füheren von Fahrzeugen
der
Kasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Füheren der Klasse D berechtigt
ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge
nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhäneger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Einschluß: Es ist keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse D1E
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Vorbesitz Klasse D1 erforderlich
Einschluß: Eingeschlossen sind die Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen
von Klasse C1 berechtigt ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 70 Minuten
Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,
die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesmtmasse
von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Einschluß: Eingeschlossen ist die Klasse D1.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 75 Minuten
Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Vorbesitz Klasse D erforderlich
Einschluß: Klasse D1E, BE sowie
C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der
Klasse C1E berechtigt ist.
Alter: 21 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 70 Minuten
Klasse L
⇒Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt
sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmtenbHöchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz nicht erforderlich.
Einschluß: Keine Klasse eingeschlossen.
Alter: 16 Jahre
Keine Sonderfahrten
Nur theoretische Prüfung
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Vorbesitz nicht erforderlich
Einschluß: Klasse AM und L
Alter: bis 40 km/h 16 Jahre / über 40 km/h 18 Jahre
Keine Sonderfahrten
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür
bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die
Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Alter: 15 Jahre
Klasse | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
A1, A2, A, B | 5 | 4 | 3 | 12 |
Von | auf | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
A1 | A2 | 3 | 2 | 1 | 6 |
A2 | A | 3 | 2 | 1 | 6 |
B | BE, C1 | 3 | 1 | 1 | 5 |
C1 | C1E, C | 3 | 1 | 1 | 5 |
B | C | 5 | 2 | 3 | 10 |
C | CE | 5 | 3 | 2 | 10 |
Klasse | Art | Überland | Autobahn | Nacht | Gesamt |
C1 und C1E | ohne Anhänger | 1 | 1 | 0 | 2 |
mit Anhänger | 3 | 1 | 2 | 6 | |
Gesamt | 4 | 2 | 2 | 8 | |
C und CE | ohne Anhänger | 3 | 1 | 0 | 4 |
mit Anhänger | 5 | 2 | 3 | 10 | |
Gesamt | 8 | 3 | 3 | 14 |
B196
Seit dem 20.12.2019 kannst du deinen Autoführerschein upgraden und damit Motorräder der Klasse A1 fahren.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit,
auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
Mindestens10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
(die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
(die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Fahrlehrer.
Vorbesitz: nicht erforderlich
Einschluß: Die Klassen AM und L sind eingeschlossen
Alter: 18 Jahrer / Begleitetes Fahren 17 Jahre
Sonderfahrten: Siehe Tabelle
Anzahl der Fahrstunden: nach persönlichem Geschick
Prüfungsdauer: 45 Minuten
(C) Barbara Sehring und Hans-Werner Peter