Im April 2016
Bei Erweiterung oder Austellung eines neuen Führerscheins, steht
plötzlich die Klasse A eingetragen, obwohl man nie einen Motorradführerschein besessen hat. Das hat folgenden Hintergrund:
Wer vor 2013 die Klasse B erworben hat. durfte Trikes fahren. Am 19.01.2013 wurden die dreiräderigen Kraftfahrzeuge in den
Klassen A, A2, und A1 verlegt.
Dies hat zur Folge das Altbesitzer jetzt ein Entrag in Klasse A haben.
Bitte beachten:
Im Feld 12 steht eine Schlüsselzahl (z.B.: 80), die bedeutet das dreiräderige Kraftfahrzeuge gefahren werden dürfen.
Nicht aber Motorräder.
Wer trotzdem ein Kraftfahrzeug der Klasse A, A2 oder A1 führt (soweit nicht vorhanden) begeht die Straftat
"FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS".
Im Zweifelsfall bei der Fahrschule oder beim Strassenverkehrsamt erkundigen.
Mit Inkraftreten der Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. Mai 2014 muss der Berwerber bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM
geeignete Motorradschutzkleidung, bestehen aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden
Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke intigriert), einer Motorradhose und
Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine
Hlemtragepflicht besteht.
Quelle: Fahrlehrerverband Westfalen
(C) Barbara Sehring und Hans-Werner Peter