Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt
abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Bei freiwilligen Besuch des
Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden, einer verkehrspädagogischen
Teilmaßnahme (beim Fahrlehrer) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (beim Verkehrspsychologen).
Fahrlehrer (180 Minuten) | Verkehrspädagogen (150 Minuten) |
Teil 1 | Teil 2 |
Teilnehmerzahl |
Teilnehmerzahl |
Punktestand vor dem 01.05.2014 | Fareignungs-Bewertungs- system |
Punktestand neu | Stufe | |
alt 1 - 3 Punkte | 1 | Vormerkung § 4 Absatz 4 |
alt 4 - 5 Punkte | 2 | Vormerkung § 4 Absatz 4 |
alt 6 - 7 Punkte | 3 | Vormerkung § 4 Absatz 4 |
alt 8 - 10 Punkte | 4 | 1: Ermahnung |
alt 11 - 13 Punkte | 5 | 1: Ermahnung |
alt 14 -15 Punkte | 6 | 2: Verwarnung |
alt 16 - 17 Punkte | 7 | 2: Verwarnung |
alt > = 18 Punkte | 8 | 3: Entzug |
Es werden aber keine Punkte mehr mitgezogen.
(C) Barbara Sehring und Hans-Werner Peter