Das neue Punktesystem ab 01.05.2014

Das alte Punktesystem wird durch ein neues erstzt.
Punkteabbau (ASP) heist jetzt Fahreignungsseminar (FES).

Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Bei freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden, einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (beim Fahrlehrer) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (beim Verkehrspsychologen).



Fahrlehrer
(180 Minuten)
Verkehrspädagogen
(150 Minuten)

Teil 1
verkehrspädagogische Teilmaßnahme
2 Sitzungen à 90 Minuten

Teil 2
verkehrspsychologische Teilmaßnahme
2 Sitzungen à 75 Minuten

Teilnehmerzahl
maximal 6 Personen

Teilnehmerzahl
nur Einzelsitzungen



Vorhandene Punkte werden wie folgt übernommem:
Punktestand
vor dem
01.05.2014
Fareignungs-Bewertungs-
system
  Punktestand neu Stufe
alt 1 - 3 Punkte 1 Vormerkung § 4 Absatz 4
alt 4 - 5 Punkte 2 Vormerkung § 4 Absatz 4
alt 6 - 7 Punkte 3 Vormerkung § 4 Absatz 4
alt 8 - 10 Punkte 4 1: Ermahnung
alt 11 - 13 Punkte 5 1: Ermahnung
alt 14 -15 Punkte 6 2: Verwarnung
alt 16 - 17 Punkte 7 2: Verwarnung
alt > = 18 Punkte 8 3: Entzug

Tilgung:

Geringfügige Verstöße werden mkit einem Verwarnungsgeld bis 55,00 € geahndet.
Punkte bekommt man ab 60,00 Bußgeld.
Ordnungswidrigkeiten werden jetzt erst nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt (gelöscht)

Es werden aber keine Punkte mehr mitgezogen.


Punktetacho

(C) Barbara Sehring und Hans-Werner Peter